General Aviation
Nach der Definition der International Civil Aviation Organisation (ICAO), umfasst die Allgemeine Luftfahrt (General Aviation) alle Zweige der zivilen Luftfahrt, die nicht zum Linienverkehr (Airlines), zum planmäßigen Gelegenheitsverkehr (Charter) gehören. Mit fast 90% des Flugzeugbestandes hat die Allgemeine Luftfahrt weltweit zahlenmäßig den größten Anteil an der zivilen Luftfahrt. Zu ihren Anwendungsbereichen zählen:
- Der Reiseflugverkehr mit Privatflugzeugen
- Der Geschäftsreiseverkehr mit firmeneigenen oder gecharterten Flugzeugen
- Die Arbeitsluftfahrt, zu der Taxi- und Rundflüge, Bild- und Vermessungsflüge, Einsätze in Land und Forstwirtschaft, Erkundungs- und Überwachungsflüge, Rettungs- und Katastropheneinsätze und vieles andere mehr zählen (Aerial Work)
- Die Sportluftfahrt mit Segelfliegen, Motorsportflug und Kunstflug bis zum Drachen- oder Gleitschirmfliegen
- Die Luftfahrtschulung zum Erwerb von Flugscheinen, Lizenzen und Typenzulassungen
- Die Versorgungs- und Rettungsflüge
- Die Regierungsflüge
- Die unbemannten Luftfahrtsysteme (RPAS = Remotely Piloted Aircraft Systems) in der Arbeitsluftfahrt